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HONORAR

Die Abrechnung der Sachverständigenleistung erfolgt:
nach dem JVEG
(Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/

  • mit einem besonders vereinbarten Stundensatz von 185 €
  • zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%

Wird der Sachverständige aus dieser Sache vor Gericht bestellt, so trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der vom Gericht gezahlten Entschädigung bzw. Vergütung und den hier vereinbarten Honorarsätzen.

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