Die Abrechnung der Sachverständigenleistung erfolgt:
nach dem JVEG
(Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
Wird der Sachverständige aus dieser Sache vor Gericht bestellt, so trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der vom Gericht gezahlten Entschädigung bzw. Vergütung und den hier vereinbarten Honorarsätzen.
