Die Abrechnung der Sachverständigenleistung erfolgt:
nach dem JVEG
(Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
Wird der Sachverständige aus dieser Sache vor Gericht bestellt, so trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der vom Gericht gezahlten Entschädigung bzw. Vergütung und den hier vereinbarten Honorarsätzen.
Stand 2026
Brutto-Honorarsatz:
Stundensatz für Hilfskräfte am Ortstermin netto:
Grundpauschale KFZ netto:
Kilometer KFZ (zzgl. zur Grundpauschale KFZ) netto:
238 €
85 €
35 €
0,65 €