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HONORAR

Die Abrechnung der Sachverständigenleistung erfolgt:
nach dem JVEG
(Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/

  • mit einem besonders vereinbarten Stundensatz von 200 €
  • zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%

Wird der Sachverständige aus dieser Sache vor Gericht bestellt, so trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der vom Gericht gezahlten Entschädigung bzw. Vergütung und den hier vereinbarten Honorarsätzen.

Stand 2026

Brutto-Honorarsatz:

Stundensatz für Hilfskräfte am Ortstermin netto:

Grundpauschale KFZ netto:

Kilometer KFZ (zzgl. zur Grundpauschale KFZ) netto:

238 €

85 €

35 €

0,65 €

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